Amtliche Publikation
Bauherrschaft
Patrik Vogel + Rea Roth, 8488 Turbenthal
Grundeigentümer
Miteigentümergemeinschaft vertreten durch Ernst Roth, 8753 Mollis
Bauvorhaben
Abbruch Liegenschaft Vers.-Nr.422 und Neubau Einfamilienhaus (Ersatzbau), auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6714, Felmisstrasse 15, Bauma, Landwirtschaftszone
Planauflage
Die Pläne liegen während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke, während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) auf.
Rekursrecht
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an die Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke zu stellen. E-Mail-Zuschriften erfüllen die Anforderungen an die Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr erhoben.
Hochbau und Liegenschaften +
Tiefbau und Werke