2022-0051, 2022-0056, 2022-0052

HBTBAmtliche Publikation

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Burri Marcel und Hediger Brigitte, Dorfstrasse 11, 8499 Sternenberg

Bauvorhaben
Ersatz der bestehenden Holzschwellen-Stützmauer durch Polenquader-Stützmauer beim Gebäude Vers. 3094 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA1408, Dorfstrasse 11, 8499 Sternenberg (Weiler-Kernzone), (K1; Kernzone)

Bauherrschaft
Hans Heinrich und Heidi Gut, Ramselstrasse 50, 8493 Saland

Grundeigentümer
Heidi Gut, Ramselstrasse 50, 8493 Saland

Bauvorhaben
Abbruch ehemaliges Wohnhaus Vers.-Nr. 703, Neubau Wohnhausteil an Gebäude Vers.-Nr. 991, Anbau Laufstall an Gebäude Vers.-Nr. 254 inkl. Umbau des bestehenden Stalls auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA7164, Ramselstrasse 50, 8493 Saland (L; Landwirtschaftszone)
Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Jost Jörg, Undelstrasse 19b, 8493 Saland

Projektverfasser
IWS Solar AG, Unterdorfstrasse 54, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Erstellen einer Photovoltaikanlage auf dem Süd-Dach bei den Gebäuden Vers.-Nrn. 2116 und 1793 auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA767 und B5699, Undelstrasse 19b + 21, 8493 Saland, (K1; Kernzone), die Liegenschaft ist im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung enthalten.

Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

02.06.2022 / 03.06.2022

Hochbau und Liegenschaften