Allgemeine Bestimmungen Baumerziitig
Aufgabe von Inseraten
Die Aufgabe von Inseraten, Textänderungen und Abbestellungen erbitten wir schriftlich. Für Hörfehler bei telefonischer Übermittlung wie auch technischen Problemen beim Datentransfer lehnt die Baumerziitig jede Haftung ab.
Inseratannahmeschluss gemäss gültiger Regelung
Verschiebungen der Annahmeschlusszeiten infolge gesetzlicher Feiertage usw. werden rechtzeitig veröffentlicht.
Für den Inhalt der Inserate ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar und hat für allfällige Ansprüche gegenüber der Baumerziitig einzustehen. Wir behalten uns das Recht vor, Inserate wegen des Inhalts oder der technischen Form abzulehnen und an laufenden Inseraten Änderungen zu verlangen.
Haftung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Prozessrechtes, auf erstes Verlangen der Medienunternehmung allfällige wettbewerbsrechtliche Verfahren und damit verbundene Verhandlungen mit Drittpersonen, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu übernehmen oder mindestens daran teilzunehmen. Die Medienunternehmung, ihre Organe, Angestellten und Hilfspersonen sind vom Auftraggeber in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, und der Auftraggeber steht für den Prozessausgang oder das Verhandlungsergebnis vollumfänglich ein.
Leserbriefe und Beiträge
Wir behalten uns das Recht vor, Leserbriefe und Beiträge wegen des Inhalts oder Ihrer Länge abzulehnen, Kürzungen vorzunehmen oder Änderungen zu verlangen. Leserbriefe und Beiträge umfassen in der gedruckten Ausgabe maximal eine Viertelseite (1500 Zeichen). Die Baumerziitig ist nicht verpflichtet, Leserbriefe und Beiträge abzudrucken.
Publikationen im Textteil
Inserataufträge können nicht mit Bedingungen oder Vorschriften verknüpft werden, welche die Baumerziitig in ihrer Entscheidungsfreiheit behindern. Insbesondere kann die Aufnahme von PR-Artikeln nur als Wunsch und nicht als Bestandteil der Auftragserteilung akzeptiert werden. Massgebend sind die Richtlinien und das Reglement der Paritätischen Kommission für Werbung und PR in der Presse. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber der Baumerziitig. Veröffentlichungen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden von der Baumerziitig durch eine Überschrift «Inserat» deutlich gekennzeichnet.
Gegendarstellungsrecht
Entsprechend dem Artikel 28g ff. des Zivilgesetzbuches haben alle Personen, die sich durch falsche Tatsachenbehauptungen in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen, das Recht, eine Gegendarstellung zu verlangen. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber, der die falsche Tatsachenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.
Daten- und Platzierungsvorschriften
Platzierungswünsche können nur bedingt berücksichtig werden. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften bleibt, sofern diese vom Verlag akzeptiert bzw. eingehalten werden können, die Berechnung eines Platzierungszuschlags gemäss Tarif auf dem Nettobetrag vorbehalten. Ist deren Einhaltung aus technischen Gründen nicht möglich, fällt die Berechnung des Zuschlags dahin. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Nichteinhalten von Platzierungswünschen berechtigt nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag behält sich die Möglichkeit vor, für bestimmte Daten vorgeschriebene, aufgrund des Textinhalts nicht termingebundene Inserate aus technischen Gründen ohne Rückfrage um eine Ausgabe zu verschieben. Erscheint das nicht termingebundene Inserat in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
Inserate
Der Weissraum, der zur Trennung der Inserate dient, ist Bestandteil der verrechenbaren Grösse und wird wie folgt gemessen:
a) bei Trennlinien zwischen zwei Inseraten (nicht zu verwechseln mit Inseratenrand): maximal von Strich zu Strich;
b) bei Separierung der Inserate durch Weissraum, wenn eine eigentliche Trennlinie fehlt: maximal bis Mitte Weissraum zwischen den Inseraten.
Abzüge
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrückliches Verlangen per E-Mail in Form eines PDF-Files geliefert. Gut zum Drucke, die nicht bis zum für den Erscheinungstag geltenden Inseratannahmeschluss an den Verlag zurückgemailt werden, gelten als genehmigt. Für Autorkorrekturen, die in wesentlicher Abweichung zum ursprünglichen Manuskript Satzänderungen erfordern, ist die Berechnung eines entsprechenden Satzkostenzuschlags vorbehalten. PrePress-Arbeiten werden separat nach Aufwand verrechnet (CHF 120.– / Stunde); Mindestaufwand 15 Minuten.
Die Rechtschreibung stützt sich im Allgemeinen auf den Duden.
Fehlerhaftes Erscheinen
Druckfehler als Folge undeutlicher oder sonst mangelhafter Vorlage und solche, die weder Sinn noch Wirkung des Inserates massgeblich beeinträchtigen, ferner Abweichungen von typografischen Vorschriften sowie fehlende Codebezeichnungen berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Ersatz. Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Inseratenraum bis maximal zur Grösse des fehlerhaften Inserates geleistet.
Insertionspreise
Die Inserat-Millimeterpreise sowie die Abschluss- und Wiederholungsrabatte richten sich nach dem gültigen Inserattarif. Todesanzeigen, Danksagungen und Wuchemärt-Inserate werden nicht rabattiert.
Die Abschlussvereinbarung verpflichtet den Auftraggeber zur Abnahme eines bestimmten Frankenbetrags innert Jahresfrist, mit Abschlussbeginn am 1. eines Monats. Sie gilt nur für eine einzige Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Abschlussvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). Die verbindliche Abschlussrabatt- und Frankenskala richtet sich nach dem gültigen Tarif.
Bei Nichterfüllung der Abschlussvereinbarung wird die entsprechende Rabattstufe verrechnet, bei Nichterreichen der Minimalstufe wird der Rabatt gänzlich hinfällig. Bei Änderungen der Rabattskala erfolgt die Schlussabrechnung nach neuer Staffel. Der Abschlussrabatt schliesst den Wiederholungsrabatt aus.
Wiederholungsaufträge/-rabatte
Anspruch auf Wiederholungsrabatt haben Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Bei Vollvorlagen können die Sujets gewechselt werden. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserats unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.
Ein Auftrag auf Widerruf gibt ebenfalls Anrecht auf den tariflichen Wiederholungsrabatt, sofern sich der Kunde mindestens zu einem Minimalwiederholungsauftrag verpflichtet. Die Laufzeit entspricht derjenigen von Wiederholungsanzeigen. Verschiedene Aufträge auf Widerruf eines gleichen Kunden sind nicht kumulierbar, daher sie werden getrennt abgerechnet. Der Auftrag auf Widerruf wird bei Grössen- oder Textänderung neuen Aufträgen gleichgestellt. Der Auftrag auf Widerruf wird bei einer Abbestellung oder gegebenenfalls bei Grössen- oder Textänderungen abgeschlossen und abgerechnet.
Zahlungskonditionen
Die Belastung der Insertionskosten erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung besteht, mit Sofortrechnung nach Erscheinen. Der Verlag behält sich eine andere Regelung jederzeit vor. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug innert 30 Tagen nach Empfang zu begleichen. Bei gerichtlichen Klagen, Übergabe an den Kreditschutzverein, Betreibung, Nachlassverträgen, Konkursen usw. fallen die gewährten Rabatte dahin. Reklamationen können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung entgegengenommen werden.
Urheberrecht
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