Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung

HBTBAmtliche Publikation

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:

Gemeinde Bauma
15 Stegstrasse, hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Lipperschwendi, neuer Fussgängerübergang und Instandsetzung Stegstrasse

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, zur Einsicht auf.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 8. Juli 2019, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Bauma zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

Bauma, 6. Juni 2019

Der Gemeinderat