Der Gemeinderat Bauma hat am 19. Juni 2019 den privaten Gestaltungsplan Schattenwis, zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.
Der private Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen:
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV vom 18. April 2019
- Situationsplan, Mst. 1:500 vom 18. April 2019
- Vorschriften vom 18. April 2019
Die Planunterlagen liegen vom 4. Juli 2019 bis 5. Juli 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an der Dorfstrasse 41, 8494 Bauma (Schalter Bauamt) zur Einsicht auf. Diese können zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (www.bauma.ch) eingesehen bzw. bezogen werden.
Innert der Auflagefrist sind alle interessierten Personen berechtigt, sich zum Privaten Gestaltungsplan „Schattenwis“ zu äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma bis spätestens 2. September 2019 schriftlich einzureichen.
Der Gemeinderat

