Gestützt auf die Anordnungen der zuständigen Zweckverbandsorgane findet am Sonntag, 13. Juni 2021, eine Urnenabstimmung über die Revision der Statuten der folgenden Zweckverbände statt:
- Zweckverband Zivilschutz Tösstal
- Zweckverband Gruppenwasserversorgung Tösstal
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon (Zweckverband Gruppenwasserversorgung), oder beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur (Zweckverband Zivilschutz Tösstal), Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
12. Mai 2021
Die abstimmungsanordnenden Behörden

