Aus den Sitzungen des Gemeinderates
Wasserversorgung; Konzessionsvertrag Gebiet Breiti (Gemeindegebiet Wildberg)
Die ehemalige Wasserversorgung Breiti wurde 1963 aufgelöst, von der Politischen Gemeinde Bauma abgekauft und in ihr Versorgungsgebiet integriert. Vorgängig erfolgte eine Anlagebewertung und mit Vertrag vom 13. Februar 1963 wurde der Übernahmepreis festgelegt sowie der Übertrag festgehalten. Bereits bestehende Liegenschaften wurden im Vertrag von einer nochmaligen Ausrichtung einer Anschlussgebühr ausgeschlossen. Im Vertrag wurde festgehalten, dass mit der Integration in die Wasserversorgung Bauma zukünftig für alle Bezüger die identische Einkaufs-, Grund- und Verbrauchsgebühren gelten. Der Vertrag aus dem Jahr 1963 ist aufzuheben. Mit einem neuen Vertrag wird sichergestellt, dass die Bestimmungen den heutigen Gegebenheiten und den geltenden gesetzlichen Grundlagen entsprechen.
Der Gemeinderat hat den neuen Vertrag zwischen den Gemeinden Wildberg und Bauma, betreffend Versorgung des Gebiets Breiti im Gemeindegebiet Wildberg, genehmigt.
Wasserversorgung; Konzessionsvertrag Gebiet Meiersboden und Steinenbachtal (Gemeindegebiet Fischingen)
Das Gebiet Reggtal, Meiersboden, Wolfen bis Vordercholboden wurde durch die ehemalige Wasserversorgung Sternenberg mit Trink-, Brauch- und Löschwasser versorgt. Mit der Gemeindefusion Bauma / Sternenberg wurde diese Aufgabe durch die Wasserversorgung Bauma übernommen. Im erwähnten Gebiet im Steinenbachtobel grenzen die Gemeinden Bauma und Fischingen (TG) aneinander. Im Gebiet Reggtal und Meiersboden befinden sich einige Liegenschaften, welche keinen Anschluss an die Infrastruktur der Wasserversorgung Bauma aufweisen, jedoch den Löschschutz nutzen. Lediglich eine Liegenschaft im Gebiet Horn besitzt einen Hausanschluss ab der Versorgungsleitung der Wasserversorgung Bauma. Auch diese Liegenschaften im Gebiet Horn nutzen zudem den Löschschutz, welcher durch die Wasserversorgung Bauma bereitgestellt wird. Ein Vertrag bzw. Vereinbarung bezüglich der Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur dieser aussergemeindlichen Benützer existiert nicht. Es sollen aber für alle Bezüger bzw. Nutzniesser die identischen Einkaufs-, Grund- und Verbrauchsgebühren gelten.
Der Gemeinderat hat einen Vertrag mit der Gemeinde Fischingen abgeschlossen, welcher die Besitz- und Unterhaltsverhältnisse für die Anlageteile der Wasserversorgung Bauma im Gebiet Reggtal, Meiersboden, Vordercholtobel, welche sich auf Gemeindegebiet Fischingen befinden, regelt.
Chronikarchiv Bauma; Erneuerung Datenbank und Website
Die Chronikkommission erfasst seit 2008 den Bestand des Archivs in einer Datenbank. Diese Datenbank ist die Quelle für die auf der Webseite www.chronik-bauma.ch abrufbaren Informa-tionen (Objekt im Archiv, evtl. digitale Repräsentation [Foto, Scan], weitere Informationen).
Das Chronikarchiv ist weitherum bekannt und bietet Interessierten die Möglichkeit, die Geschichte von Personen, Gebäuden, Weilern, der Entwicklung des Verkehrs auf Strasse und Schiene oder der für Bauma wichtigen Industrialisierung zu erfahren. Die Sammlung umfasst Bücher, die Baumas Geschichte betreffen, sowie historische Karten und Pläne, Ordner mit Dokumenten aus alter und neuerer Zeit und über 12’000 Fotos, welche die Entwicklung der Gemeinde dokumentieren. Die Datenbank wird mit einem völlig veralteten Programm aus den 1980er Jahren betrieben. Ein weiteres Programm, das manuell gestartet werden muss, exportiert Daten und Dateien aus der Datenbank und importiert diese in die Datenbank, aus der die Website die Informationen bezieht. An der Datenbank sowie der Homepage wurde seit 2010/11 nichts mehr geändert. Für die Erneuerung der Datenbank und des Internetauftrittes des Chronikarchivs hat der Gemeinderat eine Ausgabe von CHF 23’000.00 bewilligt.
Budget 2025 ausgeglichen
Der Gemeinderat hat das Budget zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Es ist gelungen, nicht nur das Budget ausgeglichen zu gestalten, sondern einen Überschuss auszuweisen. Eine Einlage in die Vorfinanzierung für den Werkhof von CHF 3’400’000.00 wurde damit ermöglicht. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 10,6 Mio. In der Erfolgsrechnung resultiert eine schwarze Null von CHF 29’178.55. Der Gemeindeversammlung wird ein unveränderter Steuerfuss von 120% beantragt.
Bauma Pilotgemeinde bei der Festlegung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets
Auf Anfrage der Baudirektion hat der Gemeinderat beschlossen, mit Bauma als Pilotgemeinde an der Festlegung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets teilzunehmen, sofern der Pilotprozess so ausgestaltet wird, dass die Landeigentümer respektive Bewirtschafter durch die Mitarbeit im Pilotprozess keine Nachteile erfahren. Allfällige Bewirtschaftungseinschränkungen sollten daher auch nach der rechtskräftigen Festlegung der Gewässerräume in der Gemeinde Bauma erst auf den Zeitpunkt wirksam werden, auf welchen der Kanton die Gewässerräume über den ganzen Kanton flächendeckend festlegt. Die Baudirektion hat den Vorschlag des Gemeinderates aufgenommen. Der Gemeinderat konnte daher die definitive Teilnahme der Gemeinde Bauma als Pilotgemeinde an der Festlegung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets beschliessen. Die Extensivierung im Zusammenhang mit der Gewässerraumfestlegung im Pilotprojekt soll erst zeitgleich mit der Extensivierung im Rahmen der flächendeckenden Festlegung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebietes eingefordert werden. Die Baudirektion geht derzeit davon aus, dass die Extensivierungspflicht mit der im Anschluss an den Pilotprozess folgenden flächendeckenden Festlegung des Gewässerraums frühestens 2028 zum Thema wird. In jedem Fall wird dadurch eine Ungleichbehandlung der Grundeigentümer und Bewirtschafter verhindert. Mit der rechtskräftigen Festlegung des Gewässerraums im Rahmen des Pilotprojekts steht es den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern aber auf jeden Fall frei, die vom Gewässerraum betroffenen Flächen freiwillig auch schon vor 2028 zu extensivieren und als Biodiversitätsförderflächen gemäss Direktzahlungsverordnung anzumelden.
Erhöhung des Gemeindebeitrages für die Gemeindebibliothek
Die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen dem Bibliotheksverein Bauma und der Gemeinde Bauma datiert aus dem Jahr 2010. Darin wird der Gemeindebeitrag mit CHF 7.00 pro Einwohner und Einwohnerin festgehalten. Der jährliche Beitrag beträgt rund CHF 35’000.00.
Aufgrund der Führung der Bibliothek als Verein wurden und werden viele Stunden nach wie vor im Frondienst geleistet, auch von Fachmitarbeitenden mit entsprechenden Ausbildungen. Dies ist nicht mehr zeitgemäss und lässt sich künftig nicht mehr über die üblichen Einnahmen und Spenden finanzieren.
Seit einigen Jahren resultiert in der Jahresrechnung ein Ausgabenüberschuss, welcher jeweils mit dem Vereinsvermögen verrechnet wurde. Grund dafür waren teure Investitionen in Soft-ware sowie Mehrstunden der Mitarbeiter. Im Jahr 2024 ist ein erneuter Verlust von CHF 3’931.00 budgetiert. Um die Liquidität des Bibliotheksvereins sicherzustellen, hat der Gemeinderat rückwirkend per 1. Januar 2024 den Gemeindebeitrag um CHF 2.00 pro Einwohner und Einwohnerin erhöht. Für das Jahr 2024 entspricht das einem Betrag von CHF 10’092.00. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass für die Bibliothek eine neue Trägerschaft gesucht werden oder die Bibliothek in die Gemeindeverwaltung integriert werden muss.