2022-0017, 2022-0023, 2021-0152

HBTBAmtliche Publikation

Bauherrschaft und Projektverfasser
Keller Werner und Annemarie, Auwisstrasse 9, 8493 Saland

Grundeigentümer
Keller Werner, Auwisstrasse 9, 8493 Saland

Bauvorhaben
Teilabbruch bestehende Garage Vers-Nr. 93 und Neubau Einfamilienhaus auf Grundstück Kat.-Nr. BA2026, Auwisstrasse 9, 8493 Saland, (W2b; Wohnzone)

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Bernal Pedro und Lilian, Aegerten 5, 8494 Bauma

Projektverfasser
Thalmann AG, Siliseggstrasse 2, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Ersatz der Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe beim Gebäude Vers.-Nr. 1838 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA5850, Aegerten 5, 8494 Bauma, (W2a; Wohnzone)

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Leutenegger Peter, Eichengasse 4, 6331 Hünenberg

Projektverfasser
SRT Architekten AG, Zürichbergstrasse 98, 8044 Zürich

Bauvorhaben
Neubau Mehrfamilienhaus (4 Wohnungen) mit Garage auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA7206, Wolfsbergstrasse 14b, 8494 Bauma; Projektänderung: Erstellen einer Doppelgarage (Kernzone K1, Wohnzone W1)

Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

24.03.2022 / 25.03.2022

Hochbau und Liegenschaften