Bauherrschaft und Grundeigentümer
Pfäffli Berta, Sternenstrasse 9, 8499 Sternenberg
Bauvorhaben
Ersatz der bestehenden Holzfeuerung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe beim Gebäude
Vers.-Nr. 3217 auf dem Grundstück Kat.-Nr. ST1529, Sternenstrasse 9, 8499 Sternenberg, (K1; Kernzone)
Bauherrschaft
Kords Thomas, Hinterwisstrasse 2, 8494 Bauma
Grundeigentümer
Kords Thomas und Corinne,
Hinterwisstrasse 2, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Erstellen einer Lamellenpergola beim Gebäude
Vers.-Nr. 2232 auf Grundstück Kat.-Nr. BA6804,
Hinterwisstrasse 2, 8494 Bauma, (W3; Wohnzone)
Bauherrschaft
Betriebsleitergemeinschaft Rüegg Andreas
und Christian, Wellenau 15, 8494 Bauma
Grundeigentümer
Rüegg Andreas, Zelglistrasse 22, 8344 Bäretswil, Rüegg Christian, Wellenau 15, 8494 Bauma
Vertreter:
Rüegg Christian, Wellenau 15, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Erweiterung des bestehenden Stalls, Erstellen von Jauchegruben, Aussenliegeboxen, Siloballenlagerplatz und Umlegung des Zufahrtsweges beim Gebäude Vers.-Nr. 2115 auf Grundstück Kat.-Nr. BA4832, BA4833, Wellenau 15.1, 8494 Bauma (Fk; kantonale Freihaltezone, K1; Kernzone), die Liegenschaft liegt im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2,
Postfach, 8090 Zürich
Bauherrschaft und Grundeigentümer
Stäheli Paul und Ursula,
Allenwilstrasse 30, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA1349, Sunnerain, 8494 Bauma (W2b; Wohnzone)
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt,
hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
14. April 2022
Hochbau und Liegenschaften

