Gemeindeversammlung vom 25. März 2024; Amtliche Publikation der Ergebnisse

PRSIAmtliche Publikation

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung folgenden Beschluss gefasst:

  1. Revidierte Wasserversorgungsverordnung; Genehmigung
    Einstimmig, ohne Gegenstimmen, genehmigt.

Rechtsmittel
Beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit.c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 2. April 2024, auf der Gemeindeverwaltung (Dorfstrasse 41, Bauma) während den Öffnungszeiten in der Abteilung Präsidiales+Sicherheit (1. OG) auf.

28. März 2024

Der Gemeinderat