Änderung des Organisationsreglements der Sozialbehörde

PRSIAmtliche Publikation

Die Sozialbehörde hat gestützt auf § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 lit. c Ziff. 3 des Gemeindegesetzes mit Beschluss Nr. 2022-79 vom 19. Dezember 2022 ihr Organisationsreglement geändert (Art. 9 Abs. 3) und auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Im Organisationsreglement legt die Sozialbehörde ihre interne Organi-sation sowie die Aufgaben und Kompetenzen seiner Organe sowie die Grundsätze der Ge-schäftsführung fest und definiert die Schnittstellen zur Verwaltung.

Das geänderte Organisationsreglement wird im Sinne des Gemeindegesetzes hiermit öffentlich bekanntgemacht und kann in der elektronischen Rechtssammlung der Gemeinde Bauma auf der Website bauma.ch oder auf der Gemeindeverwaltung (1. OG, Abteilung Präsidiales+ Sicherheit, Montag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffik-on, erhoben werden.