Änderung Sozialhilfegesetz; Unterstützung Gemeindereferendum

PRSIAmtliche Publikation

Der Gemeinderat Bauma hat am 22. Juli  2020 folgenden Entscheid gefällt:

Unterstützung Gemeindereferendum Änderung Sozialhilfegesetz

Gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 15. Juni 2020 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (KR-Nr. 79b/2017, klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive) wird gestützt auf Art. 27 Ziffer 4 der Gemeindeordnung das Gemeindereferendum ergriffen. Das Gemeindereferendum verlangt, dass der Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

  1. Juli 2020

Gemeinderat