Bauma, Beschlussfassung über die Gründung der Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Bauma, öffentliche Auflage des Perimeterplanes (inklusive Umwandlung Flurwege in Genossenschaftswege)
Einladung zur Beschlussfassung über die Unterhaltsgenossenschaft Bauma
Gemäss §§ 51 und 82 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstücke sich im Beizugsgebiet der geplanten Unterhaltsgenossenschaft befinden, zur Gründungsversammlung der Unterhaltsgenossenschaft Bauma auf den Donnerstag, 1. September 2022 um 19.30 Uhr in die reformierte Kirche Bauma, Dorfstrasse 19, 8494 Bauma eingeladen. Damit genügend Zeit für die Eingangskontrolle bleibt, wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
Die Unterlagen werden schriftlich zugestellt.
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Beschlussfassung über die die Gründung der UHG Bauma inklusive Umwandlung der Flurwege in Genossenschaftswege gestützt auf die öffentlich aufgelegenen Akten
Bei Annahme der Gründung
4. Beratung und Genehmigung der Statuten
5. Wahlen Vorstand, Präsident, Rechnungsrevisoren
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage der Gründungsakten
Folgende Akten liegen öffentlich auf:
- Perimeterplan inklusive Umwandlung Flurwege in Genossenschaftswege
- Abstimmungsregister mit Eigentümer- und Parzellenverzeichnis
- Statuten
- Protokoll der Orientierungsversammlung
Auflageort und Auflagezeiten:
Ort: Gemeindeverwaltung Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma
Datum: 11. Juli bis 10. August 2022
Auflagezeiten: Montag 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend
Einsprachen gegen die Richtigkeit des öffentlich aufliegenden Abstimmungsregisters sind während der Auflagefrist, bis spätestens 10. August 2022 (Poststempel), dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma einzureichen. Stillschweigen gilt als Anerkennung des Registers.
Einsprachen gegen den Einbezug von Grundstücken in den Perimeter sowie die Umwandlung von Flurwegen in Genossenschaftswege sind spätestens bis zum 10. August 2022 (A-Poststempel) schriftlich dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, zu Handen der UHG Bauma, einzureichen.
Hinweise
An der Abstimmung sind alle EigentümerInnen von Grundstücken teilnahmeberechtigt, die gemäss Perimeterplan in die Unterhaltsgenossenschaft Bauma einbezogen sind. Einsprachen zum Perimeter und zu den Genossenschaftswegen werden erst nach der Gründung des Unternehmens durch den Vorstand behandelt. Die spätere Erledigung von Einsprachen gegen den Einbezug von Grundstücken wird nicht berücksichtigt. Stimmrecht und Stellvertretung richten sich nach §§ 59 und 60 LG. Niemand darf an der Versammlung mehr als einen Stimmberechtigten vertreten. Im Einzelnen wird auf das Abstimmungsregister und die Anforderungen an die Stellvertretung verwiesen (im Kanton Zürich sind die Notare und Gemeindeammänner für Beglaubigungen von Unterschriften zuständig). Vollmachten sind bis am 19. August 2022 der Gemeindeverwaltung Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma einzureichen oder bei unvorhergesehener Verhinderung vor Versammlungsbeginn abzugeben.
Die UHG Bauma ist gegründet, wenn die Mehrheit der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, denen zugleich mehr als die Hälfte des beteiligten Bodens gehört, zustimmt. Die an der Beschlussfassung nicht mitwirkenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gelten als zustimmend (Art. 703 ZGB, § 52 LG).
Im Zweifelsfall geben die einladende Behörde oder die Abteilung Landwirtschaft, Sektion Meliorationen des Kantons Auskunft.
Gemeinderat Bauma
Bauma, 7. Juli 2022

