Amtliche Vermessung

HBTBAmtliche Publikation

Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung

Mit Beschluss vom 6. September 2023 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefanie Meile, patentierter Ingenieur-Geometerin, und Jost Schnyder, patentierter Ingenieur-Geometer, in der Ingesa AG, Wetzikon.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Öffnungszeiten, eingesehen werden.

Der Gemeinderat