Anordnung Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025

PRSIAmtliche Publikation

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. Februar 2025 (GRB 2025-22) gestützt auf § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR die nachfolgende Gemeindeabstimmung auf den 18. Mai 2025 angeordnet:

Kreditbewilligung für den Ausbau und die Sanierung der Wasserversorgungsanlagen in den Zonen Wellenau und Lipperschwendi

Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie den Objektkredit von CHF 2’360’000.00 (Genauigkeit +/- 20%) für den Ausbau und die Sanierung der Wasserversorgungsanlagen der Wasserversorgung Bauma in den Zonen Wellenau und Lipperschwendi bewilligen?

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

  1. März 2025

Gemeinderat Bauma