Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 3. September 2025 (GRB 2025-185) gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 lit. d GPR die nachfolgende Gemeindeabstimmung auf den 30. November 2025 angeordnet:
Erhöhung des Aktienkapitals der GZO AG Spital Wetzikon
Die Abstimmungsfrage lautet:
Wollen Sie den Gemeinderat ermächtigen, sich an der Erhöhung des Aktienkapitals zur Sanierung der GZO AG Spital Wetzikon im Umfang von CHF 2,485 Mio. zu beteiligen und die finanziellen Mittel auf dem Darlehensweg zu beschaffen?
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
- Oktober 2025
Gemeinderat Bauma