Die Genossenschaft für die Verbesserung der Flureinteilung Dillhaus, Undalen und Juckeren ist seit längerer Zeit nicht mehr aktiv. Es besteht kein Vorstand mehr, und der Mitgliederbestand ist unsicher geworden. Es besteht daher die Absicht, die Genossenschaft im Sinne von § 53, Abs. 4 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes aufzulösen.
Alle Gläubiger, berechtigten oder verpflichteten Grundeigentümer werden aufgefordert, sich innert 20 Tagen ab Publikation dieses Aufrufs mit ihren Forderungen beim Gemeinderat Bauma zu melden.
Ebenso können sich innert gleicher Frist Grundeigentümer aus dem Beizugsgebiet zur Weiterführung der Genossenschaften zur Verfügung stellen.
Der Plan des Beizugsgebietes, der Plan und die Liste der Wegparzellen im Eigentum der Genossenschaft liegen 20 Tage ab dem Publikationsdatum (bis 29.10.2020) auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Wegparzellen fallen an die Gemeinde, welche sie bei Bedarf einer Nachfolgeorganisation übertragen kann.
Erfolgen in der vorgesehenen Zeit keine Meldungen, wird die Genossenschaft für die Verbesserung der Flureinteilung Dillhaus, Undalen und Juckeren für aufgelöst erklärt.
Bauma, 8. Oktober 2020
Tiefbau und Werke

