Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen

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  Bäume, Sträucher, Grünhecken und andere Pflanzen an öffentlichen und privaten Strassen
Verkehrsunfälle sind häufig auch eine Folge von Sichtbehinderungen. Diese können im Strassenraum sehr vielfältig sein. So verdecken z.B. parkierte Autos die Sicht am Strassenrand, oder Werbetafeln, Container o.Ä. nehmen die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer. Aber auch Bepflanzung – ob auf privatem Grund oder im öffentlichen Raum – kann ein Sicherheitsrisiko mit sich bringen, wenn sie falsch gepflanzt und / oder nicht gepflegt wird. Generell ist zu beachten:

Mehr Sicht bedeutet mehr Sicherheit! Oder: Sehen und gesehen werden!

Bepflanzung entlang Trottoirs und Strassen:
Der Rückschnitt hat senkrecht zur Strassen- und Fussweggrenze zu erfolgen. Das Lichtraumprofil ist nach den Vorschriften der Verkehrserschliessungsverordnung bis 4.5 m Höhe bei Strassen und 2.65 m Höhe bei Fuss- und Velowegen einzuhalten.

Sichtbereiche bei Kreuzungen und Kurven:

Es ist darauf zu achten, dass auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten die Sichtbreiten eingehalten werden. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen oder Bauten eine Höhe von 0.8 m nicht überschreiten.

Sichtweiten je nach Zufahrtsgeschwindigkeit bei Einmündungen sowie in Kurven:

Geschwindigkeit in km/h 20 30 40 50 60 70 80
Sichtweiten in Metern 10 – 20 20 – 35 35 – 50 50 – 70 70 – 90 90 – 110 110 – 140

Die Sichtbereiche müssen vertikal in einem Bereich zwischen 0.8 m und 2.65 m bei Trottoirs, Fuss- und Velowegen bzw. in den übrigen Fällen 3 m frei sein.

Weiter ist darauf zu achten, dass Signalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern sowie Hydranten und Kandelaber gut sichtbar sind resp. durch die Bepflanzung nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Diese Vorschriften / Empfehlungen wurden aus Sicherheitsgründen erlassen. Es geht darum, die Durchfahrt für Feuerwehr-, Polizei- und Sanitätsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen, aber auch für Kehrichtwagen und Postfahrzeuge frei zu halten. Auch darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen im Interesse der Verkehrssicherheit.

  1. September 2021

Gemeinde Bauma | Tiefbau und Werke