Bauausschreibungen vom 5. Mai 2016

HBTBAmtliche Publikation

Bauausschreibungen

 

Bauherrschaft, Projektverfasser & Grundeigentümer

Marcus und Johanna Gross, Nörgelbach 27, 8493 Saland

Bauvorhaben

Umnutzung Dach als Terrasse, Erstellen eines Parkplatzes sowie Zaunersatz mit Steinkörben und Bretterausfachung (bereits erstellt), Vers.-Nr. 1947, auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6199, Nörgelbach 27, Bauma, Wohnzone W2A

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Wolfensberger AG, Bäretswilerstrasse 45, 8494 Bauma

Projektverfasser

mml architekten, Oberdorfstrasse 15, 8001 Zürich

Bauvorhaben

Umbau und Erweiterung der Produktionshallen 4/8/9/11 sowie Aufstockung der Halle 9.1, Vers.-Nrn. 877 und 2177, auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6972, Bäretswilerstrasse 45, Bauma, Industriezone, sowie Naturgefahren-Schutzmassnahmen Wissenbachholz und Umlegung Tutschgenbach, öffentliches Gewässer 19.1, auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA405, BA415, BA416, BA418, BA419, BA421, BA426 und BA6972, Industrie- und Landwirtschaftszone / Wald

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Oser Peter, Hintergrund 1, 8496 Steg im Tösstal

Bauvorhaben

Umbau Anbindestall in Laufstall, Verlängerung bestehendes Dach und Erstellung gedeckter Zugang, Vers.-Nr. 1365, auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA5784, Sternenbergstrasse 83, Bauma, Landwirtschaftszone

 

Planauflage

Die Pläne liegen während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 41, Bauma, Abteilung Hochbau und Liegenschaften + Tiefbau und Werke, während den Öffnungszeiten (Montag von 08.30-11.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr, Dienstag-Freitag von 08.30-11.30 und 14.00-16.30 Uhr) auf.

Rekursrecht

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Ent­scheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an die Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke zu stellen. E-Mail-Zuschriften erfüllen die Anforderungen an die Schriftlichkeit nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr erhoben.

Bauma, 5. Mai 2016

Hochbau und Liegenschaften+ Tiefbau und Werke