Bauma. Haselhaldenbach. 8289. Erschliessung Gebiet Juckern, Saland ZH, Verlegung und Ausdolung Haselhaldenbach sowie Festlegung des Gewässerraums. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11)

HBTBAmtliche Publikation, Redaktion Baumerziitig

Öffentliche Planauflage
Die Gemeinde Bauma beabsichtigt den Haselhaldenbach, öffentliches Gewässer Nr. 8289, Saland / Haselhalden, im Bereich zwischen Wald und Mündung Töss zu verlegen, teilweise auszudolen, zu revitalisieren und hochwassersicher auszubauen.

Durchführende Stelle:
Gemeinde Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke

Angaben zur Auflage
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Haselhaldenbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf. Die Projektunterlagen liegen ab Publikation während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Bauma, im Werkgebäude Bauma, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma, zur Ansicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde Bauma unter www.bauma.ch/aktuellesinformationen digital einsehbar. Massgebend sind einzig die aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise
Einsprachen gegen dieses Projekt und / oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Bauma zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden.

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30. Oktober 2023

Kontaktstelle
Gemeinde Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma

  1. September 2023

Gemeinde Bauma | Abteilung Tiefbau und Werke