Baumer Soforthilfe für Gewerbe greift

PRSIMedienmitteilungen

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben viele Unternehmen oder Selbstständigerwerbende unvermittelt getroffen und teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Zur Ergänzung der Hilfe-Pakete von Bund und Kanton hat der Gemeinderat am 20. März 2020 notrechtlich einen Rahmenkredit von CHF 1’500’000.00 beschlossen und ein eigenes Massnahmenpaket für das lokale Gewerbe verabschiedet. Der Fokus liegt auf der kurzfristen Nothilfe für Selbständigerwerbende und Kleinunternehmer. Es soll verhindert werden, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen insolvent werden und die unternehmerisch tätigen Selbständigerwerbenden und Unternehmerinnen und Unternehmer in die Sozialhilfe fallen. Aufgrund einer groben Abschätzung rechnete der Gemeinderat mit Kosten pro Monat im Umfang von maximal CHF 250’000.00. Er hat die Soforthilfe vorerst für maximal zwei Monate ab dem 16. März 2020 freigegeben.

Innert der gesetzten Frist sind beim Gemeinderat 27 Gesuche eingegangen. Bewilligt wurden für den ersten Monat bisher Soforthilfen von rund CHF 62’000.00, wobei nur noch wenige Gesuche nicht abschliessend entschieden werden konnten.

Auch für den zweiten Monat (16. April bis 15. Mai 2020) können Selbständigerwerbende und Unternehmer und Unternehmerinnen mit einer Betriebsstätte in Bauma, die von der Schliessung des Betriebes aufgrund der Vorgaben des Bundesrates weiterhin betroffen sind, bis spätestens zum 20. Mai 2020 Soforthilfe beantragen. Die Soforthilfe beträgt CHF 2’000.00 bei einem 100% Pensum im Betrieb. Die Soforthilfe erhöht sich auf CHF 3’000.00 bei einem Umsatzeinbruch von 100%. Zusätzlich werden die Miete oder die Hypothekarzinsen bis maximal CHF 8’000.00 übernommen.

Der Gemeinderat wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob und in welcher Form die Soforthilfe über den 15. Mai 2020 hinaus verlängert werden soll.

Gemeindepräsident Andreas Sudler äussert sich wie folgt: „Unkompliziert, nachhaltig und direkt. Das ist Bauma.“