BG 2020-0054, BG 2020-0061, BG 2020-0062, BG 2020-0066

HBTBAmtliche Publikation

Bauherrschaft
VIVET Projektmanagement AG, Untere Fabrik 20, 9100 Herisau, Sprenger Fritz, Gniststrasse 18, 8494 Bauma

Grundeigentümer
Sprenger Fritz, Gniststrasse 18, 8494 Bauma, Bähler Rolf, Schärenfeld 5, 8052 Zürich

Projektverfasser
Gubler + Knecht Architekten, Unterdorfstrasse 32, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Neubau von 2 Einfamilienhäuser auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA7304 und BA7305 und einer Tiefgarage auf den Grundstücken Kat.-Nrn. BA7303 und BA7304, Gniststrasse, 8494 Bauma (W2b; Wohnzone); Projektänderung: Überdachung Garageneinfahrt

Bauherrschaft
Schaufelberger Heinz und Lydia, Dillhaus 5, 8493 Saland

Grundeigentümer
Schaufelberger Heinz, Dillhaus 5, 8493 Saland

Bauvorhaben
Erstellen einer Weidehütte auf Grundstück Kat.-Nr. BA4061, Dillhaus, 8493 Saland (L; Landwirtschaftszone)

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Altenburger Marcel, Siliseggstrasse 44, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Abbruch Vordächer und Erweiterung als Carport, Umnutzung Gewerbe in 1 zusätzliche Wohnung, Erstellen separater Wohnungszugang und diversen Umbauten beim Gebäude Vers.-Nr. 1356 auf Grundstück Kat.-Nr. BA4407, Siliseggstrasse 44, 8494 Bauma (L; Landwirtschaftszone), (teilweise bereits erstellt)

Bauherrschaft
Fankhauser Hans, Felmisstrasse 38, 8494 Bauma

Projektverfasser
Störi AG, Pascal Pidoux, Sonnenrain 2, 8832 Wollerau

Grundeigentümer
Fankhauser Margrit, Felmisstrasse 38, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Ersatz der Elektrospeicherheizung durch eine innenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe beim Gebäude Vers.-Nr. 434 auf Grundstück Kat.-Nr. BA6243, Felmisstrasse 38, 8494 Bauma (L; Landwirtschaftszone), die Liegenschaft ist im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte enthalten

Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Bauma, 02.07./03.07.2020

Hochbau und Liegenschaften