Bauherrschaft und Grundeigentümer
Jucker AG, c/o SBT Real Estate AG, David Trümpler, Aathalstrasse 84, 8610 Uster
Bauvorhaben
Abbruch zerfallenes Ökonomiegebäude Gebäude Vers.-Nr. 636 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA3702, Grünthal 1.1, 8493 Saland, die Liegenschaft ist im überkommunalen Ortsbildschutz sowie im überkommunalen Inventar enthalten. (Kernzone K1)
Bauherrschaft
Hans Heinrich und Heidi Gut, Ramselstrasse 50, 8493 Saland
Grundeigentümer
Heidi Gut, Ramselstrasse 50, 8493 Saland
Bauvorhaben
Abbruch ehemaliges Wohnhaus Vers.-Nr. 703, Neubau Wohnhausteil an Gebäude Vers.-Nr. 991, Anbau Laufstall an Gebäude Vers.-Nr. 254 inkl. Umbau des bestehenden Stalls auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA7164, Ramselstrasse 50, 8493 Saland (L; Landwirtschaftszone)
Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
30.06.2022 / 01.07.2022
Hochbau und Liegenschaften