BG 2023-0047, 2023-0046, 2023-0055

HBTBAmtliche Publikation

Bauherrschaft und Grundeigentümer
Erhard und Eliane Schuller, Sülchstrasse 2, 8499 Sternenberg

Projektverfasser
Talschreinerei Furrer GmbH, Steinenbachstrasse 20, 8499 Sternenberg

Bauvorhaben
Fensterersatz und Fassadenveränderung beim Gebäude Vers.-Nr. 3233 auf Grundstück Kat.-Nr. ST876, Sülchstrasse 2, 8499 Sternenberg, (L; Landwirtschaftszone)

Bauherrschaft Grundeigentümer
Benjamin und Nicole Müller, Wallenbachstrasse 9, 8494 Bauma

Projektverfasser
Klaus Dornheim, Ringwilerstrasse 2, 8340 Hinwil

Bauvorhaben
Anbau beim bestehenden Gebäude Vers.-Nr. 201 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA2286, Wallenbachstrasse 9, 8494 Bauma, (WG3; Wohnzone mit Gewerbeerleichterung)

Bauherrschaft und Projektverfasser
Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau

Grundeigentümer
Wolfensberger Beteiligungen AG, Bäretswilstrasse 45, 8494 Bauma

Bauvorhaben
Aufstellen eines Supermarkt-Provisoriums für die Dauer der Umbauarbeiten MIGROS beim Gebäude Vers.-Nr. 955 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA3167, bei Heinrich Gujer-Strasse 10, 8494 Bauma. Das Grundstück befindet sich im überkommunalen Ortsbildschutz (Kernzone K1)

Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

11.05.2023

Hochbau und Liegenschaften