Bauherrschaft und Grundeigentümer
Roth Rea, Felmisstrasse 15, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Umnutzung zur privaten Pferdehaltung und Erstellung einer Einzäunung beim Gebäude Vers.-Nr. 3437 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6714, Felmisstrasse 15, 8494 Bauma, (Lk; Landwirtschaftszone)
Bauherrschaft
Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Tiefbau und Werke, Gublenstrasse 32, 8494 Bauma
Grundeigentümer
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Walcheplatz 1, 8090 Zürich
Zucol Andreas und Romana, Sternenbergstrasse 35, 8494 Bauma
Imholz Johann, Hörnen 15, 8494 Bauma
Bauvorhaben
Sanierung bestehender Gehweg zwischen Sternenbergstrasse 33 bis Hörnen auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA6817, BA6379, BA7250, 8494 Bauma, (W1; Wohnzone, L; Landwirtschaftszone)
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
25.07.2024
Hochbau und Liegenschaften