Bauherrschaft und Grundeigentümer
Ernst & Barbara Sulzener, Undelstrasse 48, 8493 Saland
Bauvorhaben
Ersatz des bestehenden Geräteschuppen beim Gebäude Vers.-Nr. 3494 auf dem Grundstück Kat.-Nr. BA4345, Undelstrasse 48.1, 8493 Saland, die Liegenschaft ist im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung enthalten, (K1; Kernzone)
Planauflage
Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rekursrecht
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
26. September 2024
Hochbau und Liegenschaften