Delegiertenversammlung Region Zürcher Oberland RZO
Bauma ZH. Die Delegiertenversammlung RZO hat mit Beschluss vom 23.11.2017 gestützt auf Gemeindegesetz und Statuten entschieden:
Genehmigung des gesamtrevidierten Regionalen Richtplans zuhanden der Festsetzung durch den Regierungsrat und Ermächtigung des Vorstands RZO, allfällige aus dem Festsetzungsverfahren zwingend notwendige Änderungen am Regionalen Richtplan in eigener Kompetenz vorzunehmen.
Die detaillierten Unterlagen zur Gesamtrevision des Regionalen Richtplans sind auf der Homepage www.zuerioberland-region.ch öffentlich zugänglich gespeichert.
Der Beschluss zur Genehmigung des gesamtrevidierten Regionalen Richtplans unterliegt gemäss Art. 20 der Statuten RZO dem fakultativen Referendum. Dafür müssen innert 60 Tagen 1000 Stimmberechtigte beim Vorstand RZO, Geschäftsführung, Ettenhauserstasse 33, 8620 Wetzikon, das schriftliche Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung einreichen.
Zweckverband Region Zürcher Oberland RZO

