Denkmalschutz / Dorfstrasse 50; Unterschutzstellung

HBTBAmtliche Publikation

Schutzanordnung

Denkmalschutz; Liegenschaft Dorfstrasse 50, Bauma; Unterschutzstellung

Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2021 beschlossen:

Die Liegenschaft Dorfstrasse 50, 8494 Bauma, Kat.-Nr. BA 3919, mit dem Gebäude Vers.-Nr. 844 und seiner Umgebung ist eine Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c PBG und wird gemäss § 205 PBG, mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag, unter Schutz gestellt.

Aktenauflage

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Rekursrecht

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Bauma