Denkmalschutz; Liegenschaft Underbach 19, 8494 Bauma; Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags
Der Gemeinderat hat am 24. Mai 2023 beschlossen:
Die Liegenschaft Underbach 19, 8494 Bauma, Kat.-Nr. BA677, Gebäude Vers.-Nr. 370, wird zum Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG erklärt und gemäss § 205 PBG, mittels verwaltungsrechtlichen Vertrags unter Schutz gestellt.
Aktenauflage
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Rekursrecht
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

