Denkmalschutz; Liegenschaft Underbach 19, Bauma; Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Kunst- und Kulturhistorischen Objekte und Verzicht auf Unterschutzstellung

HBTBAmtliche Publikation

Der Gemeinderat Bauma hat am 3. Juni 2020 beschlossen:
Die Liegenschaften Underbach 19, Vers. Nrn. 370, Kat. Nrn. BA677 wird, gestützt auf § 213 PBG, aus dem kommunalen Inventar der Kunst- und Kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Bauma entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.

Aktenauflage
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Rekursrecht
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Hochbau und Liegenschaften