Denkmalschutz; Liegenschaft Widen 24 und 24.1, 8494 Bauma; Unterschutzstellung mittels Verwaltungsrechtlichen Vertrags

HBTBAmtliche Publikation

Denkmalschutz; Liegenschaft Widen 24 und 24.1, 8494 Bauma; Unterschutzstellung mittels Verwaltungsrechtlichen Vertrags

Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat hat am 3. September 2025 beschlossen:
Die Liegenschaft Widen 24 und 24.1, Vers.-Nr. 386, auf Parzelle Kat.-Nr. BA6065, wird als Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG erklärt und wird gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt.

Einsichtnahme:
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Ver-fahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Bauma