Denkmalschutz; Liegenschaften Sennhüttenstrasse 4 und 6, 8494 Bauma; Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag

HBTBAmtliche Publikation

Denkmalschutz; Liegenschaften Sennhüttenstrasse 4 und 6, 8494 Bauma; Unterschutzstellung mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag

Der Gemeinderat hat am 25. August 2021 beschlossen:

Die Liegenschaften Sennhüttenstrasse 4 und 6, 8494 Bauma, Kat.-Nr. BA3643 und BA 3644, Gebäude Vers.-Nrn. 945 und 946 werden zu Schutzobjekten im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG erklärt und gemäss § 205 PBG, mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag unter Schutz gestellt.

Aktenauflage
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Rekursrecht
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bauma, 09. September 2021

Gemeinderat