Denkmalschutz; Liegenschaften Wolfsbergstrasse 59 und 61; Entlassung aus dem komm. Inventar

HBTBAmtliche Publikation

Denkmalschutz
Liegenschaften Wolfsbergstrasse 59 und 61, Bauma; Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Kunst- und Kulturhistorischen Objekte und Verzicht auf Unterschutzstellung

Der Gemeinderat Bauma hat am 6. April 2022 beschlossen:
Die Liegenschaften Wolfsbergstrasse 59 und 61, Vers. Nrn. 2135 und 247, Kat. Nrn. BA6519 und BA6765 werden, gestützt auf § 213 PBG, aus dem kommunalen Inventar der Kunst- und Kulturhistorischen Objekte der Gemeinde Bauma entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.

Aktenauflage
Die massgebenden Unterlagen liegen 30 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. bei der Abteilung Hochbau und Liegenschaften auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum er letzten Ausschreibung.

Rekursrecht
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat