Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler müssen gemäss kantonalen Energiegesetz (§ 10b Abs. 3) bis 2030 durch andere, energieeffizientere Systeme ersetzt werden. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, weil der Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien mit hohen Subventionen unterstützt wird. Neben dem Einbau eines erneuerbaren Heizsystem wird auch der Einbau eines wasserbasierten Verteilsystems (z.B. Radiatoren, Fussbodenheizung) mit mindestens CHF 15’000.– gefördert. Der Ersatz des zentralen Elektroboilers sollten bei der Planung der neuen Heizung unbedingt auch mit einbezogen werden.
Bitte überprüfen Sie, ob in Ihrer Liegenschaft noch eine Elektroheizung vorhanden ist, andernfalls korrigieren Sie die Daten. Einfach und schnell geht es mit dem Eingabetool auf zh.ch/anpassung-gwr.
Alle Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Ausnahmen, den Förderprogrammen und den Beratungsangeboten finden Sie auf der Homepage zh.ch/elektroheizungen. Eine frühzeitige Beratung wird dringend empfohlen. Zum Beispiel mit der kostenlosen Beratung von erneuerbarheizen.ch/impulsberatung oder 0848 444 444.
13. November 2025
Hochbau und Liegenschaften

