Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. April 2023 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes und einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission Bauma innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied
Margrit Stricker, geboren 16. März 1968, von Grabs SG und Urnäsch AR, Innendekorationsnäherin, wohnhaft Gfellstrasse 37, 8499 Sternenberg, EVP, neu
Als Präsident
Paul Scherer, geboren 16. Februar 1960, von Killwangen AG, Landwirt, wohnhaft Felmisstrasse 47, 8494 Bauma, SVP, neu als Präsident (bereits Mitglied der Rechnungsprüfungskommission)
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 15. Juni 2023, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bauma als wahlleitende Behörde eingereicht werden können. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, 1. OG, Dorfstrasse 41, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch oder via Website bauma.ch bezogen werden.
Neue Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 15. Juni 2023, dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf, Adresse und die Parteizugehörigkeit sowie der Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, anzugeben.
Neu vorgeschlagene Personen müssen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben.
Die vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Mitglied und nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Präsidium vorliegt und die zunächst vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen (§ 54 GPR). Andernfalls wird am 22. Oktober 2023 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8. Juni 2023
Der Gemeinderat

