Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg für die Amtsdauer 2022-2026; Wahlanordnung und Ansetzung 1. Frist

PRSIAmtliche Publikation

Die Erneuerungswahl für neun Mitglieder sowie das Präsidium der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg findet am 27. März 2022 (allfälliger 2. Wahlgang am 15. Mai 2022) statt. Für diese Wahl werden gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit §§ 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, sofern nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind. Wahlvorschläge sind bis zum 30. November 2021 dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, einzureichen.

Wählbar ist, wer Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg ist und das 18. Altersjahr vollendet hat. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimm- und Wahlberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge werden in der Baumerziitig vom 9. Dezember 2021 veröffentlicht. Danach können die Wahlvorschläge innert einer Frist von sieben Tagen ergänzt, geändert oder zurückgezogen werden, und es können auch neue Vorschläge eingereicht werden.

Das Formular für die Wahlvorschläge ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch. Zudem steht es auf der Website bauma.ch als Download zur Verfügung.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, c/o Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

  1. Oktober 2021

Der Gemeinderat
Wahlleitende Behörde