Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg für die Amtsdauer 2026-2030; Wahlanordnung und Ansetzung 1. Frist; Nachtrag

PRSIAmtliche Publikation

Entgegen der Information in der am 2. Oktober 2025 publizierten Wahlanordnung zur Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg für die Amtsdauer 2026-2030, ist bei Gesamterneuerungswahlen in die Kirchenpflege keine Stille Wahl möglich. Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit Art. 160 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche und den §§ 48ff des Gesetzes über die politischen Rechte findet für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege daher in jedem Fall am 8. März 2026 ein Urnengang statt. Wahlvorschläge für neun Mitglieder und das Präsidium der Kirchenpflege sind gemäss Publikation in der Baumerziitig vom 2. Oktober 2025 bis zum 11. November 2025 dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, einzureichen.

  1. Oktober 2025

Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde