Erneuerungswahl des Friedensrichters/der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021-2027; Wahlanordnung

PRSIAmtliche Publikation

Gestützt auf § 23 der Verordnung über die politischen Rechte finden im Jahr 2021 die Erneuerungswahlen für den Friedensrichter/die Friedensrichterin statt. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Bauma ist der Friedensrichter respektive die Friedensrichterin an der Urne zu wählen. Der erste Wahlgang wird auf den Sonntag, 7. März 2021, festgesetzt.

Für die Erneuerungswahl wird ein leerer Wahlzettel verwendet und den Abstimmungsunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Wählbar sind stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.

Wählbare Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen bis spätestens 17. Dezember 2020 das dafür vorgesehene Formular einreichen. Es ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch; zudem steht es als Download auf der Website bauma.ch zur Verfügung.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

  1. November 2020

Der Gemeinderat