Der Gemeinderat hat mit Publikation vom 1. Februar 2018 einen allfälligen 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018-2022 auf den 10. Juni 2018 festgesetzt.
Für den allfälligen 2. Wahlgang werden wiederum leere Wahlzettel verwendet und den Abstimmungsunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma.
Wählbare Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen bis spätestens 29. April 2018 das dafür vorgesehene Formular einreichen. Es ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch; zudem steht es als Download auf der Website bauma.ch zur Verfügung.
19. April 2018
Der Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde

