Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Gemeinde Bauma für die Amtsdauer 2018-2022; Wahlanordnung 2. Wahlgang für die Sozialbehörde

PRSIAmtliche Publikation

Im 1. Wahlgang sind drei Mitglieder der Sozialbehörde gewählt worden. Für den noch nicht besetzten vierten Sitz findet am 10. Juni 2018 der 2. Wahlgang statt. Der 2. Wahlgang wird ebenfalls mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Bezüglich Beiblatt siehe Publikation vom 19. April 2018.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Recht und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

26. April 2018

Der Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde