Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden der Gemeinde Bauma für die Amtsdauer 2022-2026; 2. Wahlgang für ein Mitglied der Sozialbehörde; Bekanntgabe von Kandidaturen

PRSIAmtliche Publikation

Der Gemeinderat hat mit Publikation vom 21. Oktober 2021 einen allfälligen 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026 auf den 15. Mai 2022 festgesetzt.

Für die Besetzung eines noch freien Sitzes in der Sozialbehörde ist ein 2. Wahlgang nötig. Es wird wiederum ein leerer Wahlzettel verwendet und den Abstimmungsunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind. Wählbar sind alle Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma.

Wählbare Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt werden möchten, müssen bis spätestens 7. April 2022 das dafür vorgesehene Formular einreichen. Es ist erhältlich bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch; zudem steht es als Download auf der Website bauma.ch zur Verfügung.

  1. März 2022

Der Gemeinderat Bauma
Wahlleitende Behörde