Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl einer Präsidentin/eines Präsidenten sowie eines Mitglieds des Gemeinderates liegen folgende definitiven Wahlvorschläge vor:
Präsidium
Andreas Sudler, geboren 19. Januar 1970, von Bauma ZH, Mechaniker, wohnhaft Tüfenbachstrasse 35, 8494 Bauma (parteilos)
Mitglied
- Jürg Bosshard, geboren 14. April 1966, von Wila ZH, Bankangestellter, wohnhaft Heinrich Gujer-Strasse 26, 8494 Bauma (parteilos);
- Patrick Diener, geboren 5. Januar 1977, von Bäretswil ZH und Hinwil ZH, Kanalreiniger, wohnhaft Wellenau 11, 8494 Bauma (parteilos);
- Barbara Koch, geboren 24. Dezember 1954, von Wäldi TG, dipl. Pflegefachfrau HF, ehemalige Geschäftsführerin, wohnhaft Gublenstrasse 15, 8494 Bauma (EVP);
- René Schweizer, geboren 2. April 1972, von Neckertal SG, eidg. dipl. Konditor, wohnhaft Bodenwis 2, 8493 Saland (SVP).
Stille Wahl Präsidium
Gestützt auf Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 bis § 55 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2016 in Stiller Wahl als Gemeindepräsident für den Rest der Amtsdauer 2015-2018 gewählt:
Andreas Sudler, geboren 19. Januar 1970, von Bauma ZH, Mechaniker, wohnhaft Tüfenbachstrasse 35, 8494 Bauma (parteilos)
Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Anordnung Urnenwahl
Für die Ersatzwahl eines ordentlichen Mitglieds des Gemeinderats wird am 27. November 2016 eine Urnenwahl durchgeführt. In Anwendung von Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird gestützt auf § 31 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte ein Beiblatt beigelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 12. Februar 2017 statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
27. Oktober 2016
Der Gemeinderat