Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 11. Februar 2021 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulpflege Bauma innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Petra Kunz-Stettler, geboren 12. Januar 1974, von Trub BE, Familienfrau/Bäuerin, wohnhaft Felmisstrasse 32, 8494 Bauma, parteilos
In Anwendung von Art. 4 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 1. April 2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bauma als wahlleitende Behörde eingereicht werden können. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, 1. OG, Dorfstrasse 41, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch oder via Website bauma.ch bezogen werden.
Neue Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 1. April 2021, dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben.
Neu vorgeschlagene Personen müssen ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben.
Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54 GPR). Andernfalls wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- März 2021
Der Gemeinderat

