Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Bauma für den Rest der Amtsdauer 2018-2022; Wahlanordnung

PRSIAmtliche Publikation

Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 11. Januar 2021 dem Gesuch von Cornelia Inauen, Bauma, entsprochen und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. März 2021 als Mitglied der Schulpflege entlassen. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat eingeladen, die Ersatzwahl durchzuführen. Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2021 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 ist folgende Ersatzwahl vorzunehmen:
    1 Mitglied der Schulpflege Bauma
  2. Für die Durchführung dieser Ersatzwahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die stille Wahl in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
  3. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 15. März 2021, dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben.
  4. Die vorgeschlagene Person muss politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben.
  5. Die als Mitglied der Schulpflege vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54 GPR). Andernfalls wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.
  6. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, (1. OG), Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch oder via Website bauma.ch bezogen werden.

  1. Februar 2021

Der Gemeinderat