Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Bauma für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 vom 22. September 2024; Wahlvorschläge bei einem allfälligen zweiten Wahlgang

PRSIAmtliche Publikation

Mit Publikation vom 7. März 2024 hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege Bauma für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 auf den Sonntag, 22. September 2024 (mit allfälligem 2. Wahlgang am 24. November 2024) angeordnet. Mit Publikation vom 4. Juli 2024 wurden die definitiven Wahlvorschläge veröffentlicht.

Aufgrund der Anzahl Kandierender erscheint ein zweiter Wahlgang als wahrscheinlich.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16.30 Uhr, können beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

  1. September 2024

Der Gemeinderat