Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Bauma für den Rest der Amtsdauer 2018-2022; Definitive Wahlvorschläge und Wahlanordnung

PRSIAmtliche Publikation

Nach Ablauf der zweiten Frist für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates liegen folgende
definitive Wahlvorschläge vor:

  • Manuela Burkhalter, geboren 24. November 1969, von Langnau im Emmenthal BE, Exportfachfrau, wohnhaft Lipperschwendi 45, 8494 Bauma (SVP)
  • Fritz Grotz, geboren 8. September 1944, von Wetzikon ZH, Pensionär, Stoffelweid 42, 8494 Bauma (parteilos)

Die Urnenwahl wird am 17. November 2019 durchgeführt. In Anwendung von Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird gestützt auf § 31 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte ein Beiblatt beigelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 9. Februar 2020 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

  1. September 2019

Der Gemeinderat