Der Bezirksrat hat mit Beschluss vom 14. November 2022 dem Gesuch von Flavio Carraro, Saland, entsprochen und ihn unter Verdankung der geleisteten Dienste per 30. April 2023 als Mitglied des Gemeinderates entlassen. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat eingeladen, die Ersatzwahl durchzuführen. Der Gemeinderat hat am 7. Dezember 2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 ist folgende Ersatzwahl vorzunehmen:
1 Mitglied des Gemeinderates Bauma - Für die Durchführung dieser Ersatzwahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die stille Wahl in Verbindung mit Art. 8 der Gemeindeordnung.
- Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bauma unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am 31. Januar 2023, dem Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für die vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf, Adresse und die Parteizugehörigkeit anzugeben. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
- Die vorgeschlagene Person muss politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bauma haben.
- Die als Mitglied des Gemeinderates vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54 GPR). Andernfalls wird am 16. April 2023 (Urnengang für allfälligen zweiten Wahlgang Regierungsrat) eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt (mit allfälligem zweiten Wahlgang am 18. Juni 2023). Sollte für die Erneuerungswahl des Regierungsrates am 16. April 2023 kein zweiter Wahlgang nötig sein, würde die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates am 18. Juni 2022 stattfinden, dann mit zweitem Wahlgang am 3. September 2023.
- Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon ZH, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, (1. OG), Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch oder via Website bauma.ch bezogen werden.
- Dezember 2022
Der Gemeinderat

