Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Bauma-Sternenberg

PRSIAmtliche Publikation

Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2015 – 2018; Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung 2. Frist

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 11. Mai 2017 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Honegger Regina, geboren 14. Mai 1982, von Bauma ZH, Rüti ZH, Fischenthal ZH und Trubschachen BE, Lehrerin, wohnhaft Zelgstrasse 2, 8493 Saland (parteilos) In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 6. Juli 2017, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Bauma als wahlleitende Behörde eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde Bauma hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Bauma unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Das Formular „Wahlvorschlag“ ist bei der Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Präsidiales+Sicherheit, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, Telefon 052 397 70 65, E-Mail info@bauma.ch, erhältlich und kann zudem von der Website bauma.ch heruntergeladen werden. Der Gemeinderat Bauma als wahlleitende Behörde erklärt den/die Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, c/o Christian Mäder, Schönbüelstrasse 32b, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

29. Juni 2017

Gemeinderat Bauma | Wahlleitende Behörde