Festsetzung der Klärgebühren ab 1. Januar 2021

HBTBAmtliche Publikation

Festsetzung der Klärgebühren ab 1. Januar 2021

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2020-215 vom 2. Dezember 2020, gestützt auf Art. 25 der Verordnung über Abwasseranlagen, die Verbrauchsgebühr Abwasser wie folgt festgesetzt:

Verbrauchsgebühr pro m3 Frischwasserverbrauch       CHF 3.60 exkl. MwSt.
(bisher CHF 2.79 exkl. MwSt.)

Im vorstehenden Ansatz ist die MwSt. mit einem Satz von 7.7 % nicht enthalten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Bauma, 10. Dezember 2020

Gemeinderat Bauma