Festsetzung der Wasserversorgungs-Benutzungsgebühren ab 1. Januar 2021
Der Gemeinderat hat, mit Beschluss Nr. 2020-214 vom 2. Dezember 2020, gestützt auf Art. 9.1 des Wasserversorgungsreglements der Wasserversorgung Bauma, die Benützungsgebühren der Wasserversorgung Bauma wie folgt festgesetzt:

In den vorstehenden Ansätzen ist die MwSt. mit einem Satz von 2.5 % nicht enthalten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Bauma, 10. Dezember 2020
Gemeinderat Bauma

